Drittkomponenten nach CRA: Sorgfaltspflicht für Fremd- und Open-Source-Bausteine (Art. 13 Abs. 5)
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller, beim Einbinden von Komponenten Dritter - ausdrücklich auch Open-Source - Sorgfalt walten zu lassen, damit diese die Sicherheit des Produkts nicht gefährden (Art. 13 Abs. 5). Der Maßstab ist risikoabhängig (Erwägungsgrund 34), und bei einer Schwachstelle in einer Komponente kommt die Upstream-Meldepflicht hinzu (Art. 13 Abs. 6). Dernium CRA-Nachweis führt die Sorgfaltsbewertung je Komponente direkt auf der Stückliste - org-weit, stabil über Re-Ingests. Dieser Beitrag zeigt die Bausteine und wo bewusst die Verantwortung beim Hersteller bleibt.